Datenschutz

Datenschutzberatung und Datenschutzbeauftragter

Ihre Vorteile

  • Einfache Übersicht über Ihren Stand im Datenschutz
  • Gezieltes Datenschutz-Know-How in Ihren Abteilungen
  • Risikominimierung durch regelmäßige Prüfung von Ihrem Unternehmen und Ihrer IT
  • Kompetente Beratung in haftungsrelevanten Themen der Geschäftsführung
  • Datenschutzkonforme Ermöglichung von Ihren Projekten
  • Datenschutz als Wettbewerbsvorteil

Unsere Leistungen

  • Externer Datenschutzbeauftragter
  • Datenschutzberatung
  • Internationaler Datenschutz
  • Konzerndatenschutz
  • Datenschutz für den Mittelstand
  • Datenschutzschulung in Präsenz
  • Datenschutzschulung online

Datenschutz

Datenschutz Informationssicherheit Datenschutzbeauftragter

Spätestens die medienträchtigen Skandale der letzten Jahre haben gezeigt, dass Datenschutz kein notwendiges Übel und kein "Klotz am Bein" ist, sondern ein Zeichen von Qualität für Ihr Unternehmen darstellt.

Datenschutz bedeutet die Achtung des Persönlichkeitsrechtes von anderen.

Erfolgreicher Datenschutz kommt nicht nur Ihren eigenen Mitarbeitern zugute, sondern auch den Mitarbeitern Ihrer Partnerunternehmen und nicht zuletzt auch Ihren Kunden. Damit stellt Datenschutz ein zentrales Element Ihrer Unternehmenskultur und Ihrer Compliance dar.

Fragen rund um den Datenschutz

Datenschutz ist, bei der Verarbeitung von personenbezogene Daten, die gesetzlichen Regelungen zu beachten.
Das bedeutet, dass bei der Verarbeitung von personenbeozogenen Daten die Grundsätze Rechtmäßigkeit, Transparenz und Treu und Glauben eingehalten werden.
Der Datenschutz regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
Nachdem Datenverarbeitung in den letzten Jahren immer mehr zugenommen hat, ist Datenschutz wriklich wichtig geworden.
Ja. Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden ist der Datenschutz zu beachten. Nur private und familiäre Tätigkeiten sind von den gesetzlichen Regelungen ausgenommen.

Externer Datenschutzbeauftragter

Datenschutz bedeutet eine Vielzahl an Gesetzen. Zum Bundesdatenschutzgesetz kommen inzwischen noch rund 150 zusätzliche Vorschriften hinzu und weitere sind in Vorbereitung. Ein interner Datenschutzbeauftragter in Nebenfunktion kann die Komplexität, die sich daraus ergibt, oft kaum bewältigen. Deshalb entscheiden sich viele Unternehmen für einen externen Datenschutzbeauftragten von effiZERT.

Unser Team von erfahrenen Datenschutzberatern bringt Sie ans Ziel!

In unserer Beratungsarbeit folgen wir einem strengen Berufsethos und beraten Sie entsprechend gründlich und fair entsprechend den Berufsgrundsätzen des Berufsverbandes der Datenschutzbeauftragen Deutschlands (BvD) e.V.

Ihr externer Datenschutzbeauftragter von effiZERT sorgt in idealer Weise für Ihre Informationssicherheit: lösungsorientiert, teamfähig, verschwiegen und zuverlässig. Und in vielen Fällen ist die externe Lösung verglichen mit der internen sogar kostengünstiger. Folgende Leistungen deckt der effiZERT-Experte u. a. für Sie ab:

  • Soll-Ist-Analysen der Datenschutzorganisation
  • Erstellen eines Datenschutzkonzeptes
  • Mitarbeiterschulungen zu aktuellen Datenschutzthemen
  • Bearbeitung von behördlichen Auskunftsanfragen
  • Datenschutz für den Mittelstand
  • Datenschutzschulung in Präsenz
  • Datenschutzschulung online
kostenlose Erstberatung

Fragen rund um den Datenschutzbeauftragten

Eine Person im Unternehmen, die über den Datenschutz berät.
Jedes Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, die personenbezogene Daten verarbeiten.
Der Datenschutz regelt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten.
Wenn ein Datenschutzbeauftragter nicht benannt wurde, können Aufsichtsbhörden Bußgelder verhängen.
Ein Datenschutzbeauftragter muss Fachkunde im Datenschutz haben. Das bedeutet er muss die gesetzliche Regelungen kennen, sich in der ITgut auskennen und zuverlässig sein.
Im Prinzip kann jeder die Fachkunde erwerben. Aber besonders die Kenntnisse in der IT erfodern viel Erfahrung.
Jedes Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, die personenbezogene Daten verarbeiten, muss einen Datenschutzbeauftragten benennen.
Die Geschäftsführung ernennt den Datenschutzbeauftragten.
Ja. Sobald ein Datenschutzbeauftragter ernannt wurde, muss dieser auch an die Aufsichtsbehörde gemeldet werden.
Nein. Ein Datenschutzbeauftragter kann im Unternehmen beschäftigt sein, er kann aber auch extern ernannt werden.

Datenschutzberatung

Zuverlässiger Datenschutz ist am einfachsten mit einem externen Datenschutzbeauftragten von effiZERT. Doch nicht in jedem Unternehmen ist die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten gewünscht oder möglich. In diesem Fall übernimmt ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens diese Funktion – meist zusätzlich zu seinen Kernaufgaben und mit entsprechend geringem Zeitbudget. Speziell für interne Datenschutzbeauftragte bietet effiZERT daher Datenschutzberatung und Coaching an. Themen und Dauer hierzu stimmen wir mit Ihnen ab. Folgende Leistungen sind beispielhaft möglich:

  • Grundlagenvermittlung zum Thema Datenschutz und IT-Sicherheit
  • Ist-Analyse und Einarbeitungsplan für den internen Datenschutzbeauftragten
  • Anleitung zur Erstellung eines unternehmenseigenen Datenschutz-Handbuchs
  • Beratung für internationalen Datenschutz

Nutzen Sie unser Know-how in Sachen Informationssicherheit für Ihre internen Datenschutzaktivitäten.

Wir begleiten Sie auch während eines Projektes, wie bei der Einführung von SAP oder CRM-Systemen. Eine Datenschutzprüfung ist immer vorzunehmen, wenn in Ihrem Unternehmen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.

kostenlose Erstberatung

Internationaler Datenschutz

Globalisierung ist kein Schlagwort der großen Konzerne. Unternehmen in fast beliebiger Größe sind heute international aktiv. Es entstehen Verflechtungen im Ausland und Datenströme gelangen über Grenzen hinweg zu den jeweiligen Empfängern. Innerhalb der EU, des EWR und einiger weniger Drittstaaten gilt dabei gleiches Datenschutzniveau wie in Deutschland. Werden jedoch Daten in die USA oder sonstige Drittstaaten transferiert, gelten besondere Datenschutzbestimmungen. Sorgfältige Planung und Durchführung Ihrer Aktivitäten garantieren Rechtssicherheit.

Seit Mai 2018 gilt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Alle Unternehmen in der EU haben die Herausforderung, die Datenverarbeitungen nach den Vorgaben der DSGVO auszurichten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Konzepterstellung und deren Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung in Ihrem Unternehmen.

kostenlose Erstberatung

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